Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brandtravel Fahrzeugvermietung
Inhaber: Martin Brandt
Riesweg 24
45134 Essen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Wohnmobile, Pkw, Sportwagen, Motorräder sowie sonstige Mietfahrzeuge zwischen der Brandtravel Fahrzeugvermietung, Inhaber Martin Brandt, nachfolgend „Vermieter“, und dem jeweiligen Mieter.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Mietvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Buchung
Eine Anfrage stellt zunächst eine unverbindliche Mietanfrage dar.
Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters beziehungsweise durch Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.
Eine vereinbarte Anzahlung ist innerhalb der angegebenen Frist zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Vermieter nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung vom Vertrag zurücktreten und seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
3. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundener Fahrzeugvermietung
Bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies gilt insbesondere auch bei Buchungen über Internet, E-Mail oder Telefon.
Für Unternehmer besteht ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht grundsätzlich nicht.
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag beziehungsweise der Buchungsbestätigung und versteht sich, soweit nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Kosten können insbesondere durch vereinbarte Mehrkilometer, Kraftstoff beziehungsweise Ladestrom, außergewöhnliche Reinigung, Beschädigungen sowie Verlust von Fahrzeugteilen, Schlüsseln, Dokumenten oder Zubehör entstehen, soweit der Mieter hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat.
5. Kaution
Vor Fahrzeugübernahme ist die vereinbarte Kaution zu hinterlegen.
Soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde:
Die Kaution dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Wird das Fahrzeug vollständig und vertragsgemäß ohne erkennbare neue Schäden oder sonstige Beanstandungen zurückgegeben, wird die Kaution grundsätzlich nach Abschluss der Rückgabekontrolle zurückerstattet.
Bei Schäden, fehlenden Gegenständen, außergewöhnlichen Verschmutzungen oder sonstigen möglichen Ansprüchen kann ein angemessener Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten werden.
Die Rücknahme des Fahrzeugs ohne sofortige Beanstandung bedeutet keinen Verzicht auf Ansprüche wegen Schäden, die bei einer üblichen Rückgabekontrolle nicht erkennbar waren.
6. Fahrer und Führerschein
Das Mietfahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag angegebenen und vom Vermieter zugelassenen Fahrern geführt werden.
Jeder Fahrer muss über eine gültige und für das jeweilige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.
Mindestalter und erforderliche Dauer des Führerscheinbesitzes richten sich nach dem Mietvertrag und den Versicherungsbedingungen.
Führerschein und gültiges Ausweisdokument sind spätestens bei Übergabe im Original vorzulegen.
Eine Überlassung an nicht berechtigte Fahrer ist untersagt.
7. Fahrzeugübergabe und Dokumentation
Der Fahrzeugzustand kann bei Übergabe durch Übergabeprotokoll sowie Foto- und/oder Videoaufnahmen dokumentiert werden.
Erkennbare Vorschäden werden festgehalten. Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare, noch nicht dokumentierte Schäden bei Übergabe mitzuteilen.
Mit Übernahme bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs einschließlich der ausgehändigten Schlüssel, Unterlagen und des vereinbarten Zubehörs, soweit nichts Abweichendes dokumentiert wurde.
8. Nutzung des Mietfahrzeugs
Das Fahrzeug ist sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Herstellervorgaben zu behandeln.
Untersagt sind insbesondere:
Auslandsfahrten sind nur in Länder zulässig, für die Versicherungsschutz besteht.
9. Sorgfaltspflichten
Warn- und Kontrollanzeigen sowie technische Auffälligkeiten sind zu beachten.
Bei Warnmeldungen, ungewöhnlichen Geräuschen, Überhitzung, Reifendruckverlust oder sonstigen Anzeichen eines technischen Problems ist das Fahrzeug erforderlichenfalls sicher abzustellen und der Vermieter unverzüglich zu kontaktieren.
Eine Weiterfahrt trotz erkennbarer Gefahr eines Folgeschadens ist untersagt.
Eigenmächtige Reparaturen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
10. Versicherung und Selbstbeteiligung
Es gilt der im jeweiligen Mietvertrag beziehungsweise in der Fahrzeugbeschreibung angegebene Versicherungsschutz.
Art und Umfang des Versicherungsschutzes sowie die Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag und den für das betreffende Fahrzeug geltenden Versicherungsbedingungen.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie bei Verletzung vertraglicher oder versicherungsrechtlicher Obliegenheiten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften und maßgeblichen Versicherungsbedingungen.
11. Unfall, Diebstahl, Vandalismus und Schäden
Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Wildschäden oder erhebliche sonstige Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter hat alles Zumutbare zur Aufklärung beizutragen. Insbesondere sind Daten der Beteiligten und Zeugen sowie Kennzeichen und Versicherungsdaten aufzunehmen und – soweit gefahrlos möglich – Fotos anzufertigen.
Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Diebstahl, Vandalismus, Wildschäden, ungeklärter Schuldfrage oder erheblichen Sachschäden ist die Polizei hinzuzuziehen.
Eigenmächtige Schuldanerkenntnisse sind zu unterlassen.
Alle für die Schadensregulierung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
12. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und schuldhafte Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten.
Besteht eine wirksame Haftungsreduzierung oder Versicherungsdeckung, richtet sich die Haftung nach der vereinbarten Selbstbeteiligung, den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
13. Besondere Schäden und Fahrzeugbestandteile
Besondere Sorgfalt ist insbesondere erforderlich bei Reifen, Felgen, Unterboden, Karosserie, Dach und Dachaufbauten, Außenspiegeln, Scheiben, Innenraum, Mobiliar, Markisen, Fahrradträgern und sonstigem Zubehör.
Für schuldhaft verursachte, nicht vom Versicherungsschutz umfasste Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Besondere Bestimmungen für Wohnmobile
Der Fahrer muss sich mit Höhe, Breite, Länge, zulässiger Gesamtmasse und Beladung des Wohnmobils vertraut machen.
Bei Unterführungen, Parkhäusern, Brücken, Tunneln, Ästen, Vordächern, engen Durchfahrten sowie Höhen- und Breitenbeschränkungen ist besondere Vorsicht erforderlich.
Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aufgrund der Missachtung der Fahrzeugabmessungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem bestehenden Versicherungsschutz.
15. Markise und Außenausstattung
Markisen, Fahrradträger und sonstige Außenausstattung dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt werden.
Die Markise ist bei starkem Wind, Sturm oder Gewitter sowie grundsätzlich beim Verlassen des Wohnmobils einzufahren.
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
16. Toilette, Grau- und Frischwasser bei Wohnmobilen
Die Toilettenkassette ist vollständig zu entleeren und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben.
Wird die Toilettenkassette nicht entleert und/oder nicht ordnungsgemäß gereinigt zurückgegeben, wird eine Reinigungs- und Entleerungspauschale von 99 € berechnet.
Der Grauwassertank ist vollständig zu entleeren. Wird das Fahrzeug mit nicht entleertem Grauwassertank zurückgegeben, wird eine Entleerungspauschale von 29 € berechnet.
Der Frischwassertank ist entsprechend der bei Übergabe beziehungsweise im Mietvertrag vereinbarten Vorgabe aufzufüllen. Erfolgt dies nicht, wird eine Auffüllpauschale von 29 € berechnet.
Dem Mieter bleibt hinsichtlich dieser Pauschalen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.
Für Toilette und Wasseranlage dürfen ausschließlich geeignete beziehungsweise vom Hersteller zugelassene Mittel verwendet werden.
17. Haustiere und Rauchen
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mitgeführt werden.
Für schuldhaft durch Tiere verursachte Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Rauchen in sämtlichen Mietfahrzeugen ist untersagt.
Bei einem Verstoß können die tatsächlich erforderlichen Kosten einer Spezialreinigung und Geruchsbeseitigung berechnet werden.
18. Reinigung und Rückgabezustand
Das Mietfahrzeug ist vom Mieter in einem besenreinen und ordnungsgemäß gereinigten Innenzustand zurückzugeben.
Die bei Wohnmobilen vereinbarte Servicepauschale beinhaltet die Außenreinigung. Die Innenreinigung ist nicht Bestandteil der Servicepauschale und vom Mieter selbst durchzuführen.
Wird das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß innen gereinigt zurückgegeben, wird eine Innenreinigungspauschale von 79 € berechnet.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.
Außergewöhnliche Verschmutzungen – insbesondere starke Flecken, erhebliche Tierverunreinigungen, Erbrochenes, ausgelaufene Flüssigkeiten oder Lebensmittel sowie erhebliche Geruchsbelastungen – sind von der Pauschale nicht umfasst. Tatsächlich erforderliche und angemessene zusätzliche Reinigungskosten können nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
19. Kraftstoff und Ladestand
Das Fahrzeug ist mit dem bei Übergabe vereinbarten beziehungsweise dokumentierten Kraftstoff- oder Ladestand zurückzugeben.
Fehlender Kraftstoff beziehungsweise eine vereinbarungswidrig fehlende Batterieladung kann einschließlich der tatsächlich entstehenden beziehungsweise vereinbarten angemessenen Kosten berechnet werden.
20. Kilometerbegrenzung
Die im Mietpreis enthaltenen Kilometer ergeben sich aus dem Mietvertrag.
Mehrkilometer werden mit dem im jeweiligen Mietvertrag vereinbarten Preis berechnet.
Maßgeblich sind die bei Übergabe und Rückgabe dokumentierten Kilometerstände.
21. Bußgelder, Maut und sonstige Gebühren
Der Mieter trägt sämtliche während seiner Mietzeit verursachten Maut-, Park- und Straßennutzungsgebühren sowie Verwarnungs- und Bußgelder und sonstige von ihm zu vertretende behördliche Kosten.
Tatsächlich entstehende zusätzliche Aufwendungen des Vermieters für die Bearbeitung können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
22. Rückgabe und verspätete Rückgabe
Das Mietfahrzeug ist spätestens zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Eine absehbare Verspätung ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Bei einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe kann eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangt werden.
Entsteht durch die verspätete Rückgabe ein zusätzlicher nachweisbarer Schaden, insbesondere aufgrund einer beeinträchtigten Anschlussvermietung, kann dieser nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zusätzlich geltend gemacht werden.
23. Stornierung durch den Mieter
Für termingebundene Fahrzeugvermietungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
Brandtravel räumt dem Mieter jedoch folgendes vertragliches Stornierungsrecht ein.
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter.
Es gelten folgende Stornierungskosten:
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann das Fahrzeug für den stornierten Mietzeitraum anderweitig vermietet werden, werden hierdurch erzielte Einnahmen beziehungsweise ersparte Aufwendungen entsprechend berücksichtigt.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
24. Umbuchungen
Umbuchungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind von der Verfügbarkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
25. Nichtabholung
Wird das Fahrzeug ohne vorherige wirksame Stornierung nicht abgeholt, kann dies als Nichtantritt behandelt werden.
Die Ansprüche richten sich nach den Stornierungsbedingungen und gesetzlichen Vorschriften.
26. Ausfall des Mietfahrzeugs
Kann das gebuchte Fahrzeug aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts, Unfalls, einer verspäteten Rückgabe durch einen Vormieter oder eines anderen Umstands nicht bereitgestellt werden, bemüht sich der Vermieter nach Möglichkeit um ein geeignetes Ersatzfahrzeug.
Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Mietbeträge für den nicht erbrachten Mietzeitraum erstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
27. Schlüssel, Dokumente und Zubehör
Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren, Tank- oder Ladekarten sowie Zubehör ist unverzüglich mitzuteilen.
Für schuldhaft verursachte Verluste und hierdurch tatsächlich entstehende notwendige Kosten haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
28. Persönliche Gegenstände
Der Mieter ist dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände bei Rückgabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Die Haftung des Vermieters für zurückgelassene, verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
29. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.brandtravel.eu.
30. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Essen als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anbieter / Impressum
Brandtravel Fahrzeugvermietung
Inhaber: Martin Brandt
Riesweg 24
45134 Essen
Telefon: +49 177 8877887
E-Mail: martinbrandtravel@gmail.com
Webseite: www.brandtravel.eu
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE339077948
Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Essen-Süd
Bankverbindung:
Deutsche Bank
IBAN: DE56 3607 0024 0428 0459 00
BIC: DEUTDEBESS
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